Verträge und Gehälter
Wer Mitarbeiter einstellt, bringt sich in eine rechtliche Position, die mit vielen Pflichten verbunden ist. Dagegen ist kaum etwas einzuwenden. Schließlich sind die Mitarbeiter das höchste Gut einer Firma. Ein guter Unternehmer scheut deshalb auch nicht vor der Verantwortung zurück, sondern eher vor der Bürokratie, die Arbeitgebern droht. Eine Sorge, die nur zum Teil begründet ist. Zumindest gibt es zahlreiche Hilfen und Erleichterungen, die sich jeder Chef holen kann.
Gründerstadt
Die folgende Infoseite von Gründerstadt.de gibt einen ersten Überblick über die wichtigsten Arbeitgeberpflichten . Kurz, bündig und übersichtlich.
http://www.gruenderstadt.de
Rechtslage des Arbeitgebers
Wer sich ausführlicher mit der Rechtslage des Arbeitgebers beschäftigen möchte, ist mit den Seiten der ARD gut beraten. In logischer Reihenfolge führen sie zu 10.500 Fragen des Arbeitsrechtes . Die Antworten sind überschaubar und enthalten aktuelle Zahlen und Fakten. Unternehmer werden die ausgeprägte Informationstiefe des Ratgebers zu schätzen wissen. Beim ersten Besuch lohnt es sich, etwas Zeit mitzubringen. http://www.wdr.de
Welches Arbeitsverhältnis
Egal, welche Anstellungsform Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander vereinbaren, ein Vertrag muss in jedem Falle noch vor Beginn des ersten Arbeitstages gemacht werden. Auch hier braucht ein Kleinunternehmer nicht gleich zum Rechtsexperten werden.
Ob Voll- oder Teilzeit, offen oder zeitlich befristet, Minijob- oder Honorvertrag, auf Formblitz.de findet man praktisch für jedes Arbeitsverhältnis einen rechtsgültigen Mustervertrag.
http://www.formblitz.de
Tariflöhne- und Gehälter
Der empfindlichste Punkt des Einstellungsgespräches ist bekanntlich die Lohn- oder Gehaltsverhandlung. Wie hoch die Vergütung mindestens sein muss, ist für viele Branchen und Strukturgebiete tariflich geregelt. Unternehmer können sich im konkreten Fall an ihren Arbeitgeberverband wenden. Eine Übersicht über die häufigsten Tariflöhne- und Gehälter kann man auch bei der Hans Böckler Stiftung im „ WSI-Tarifspiegel “ einsehen.
http://www.boeckler.de
Lohn oder Gehalt
Auch die Lohnbuchhaltung können Kleinunternehmer u.U. selbst erledigen. Der moderne Software-Markt bietet viele Programme, um die wichtige Berechnung von Lohn oder Gehalt , Lohnsteuer und Sozialabgaben auf professionellem Niveau zu leisten. Eine Übersicht über die handelsübliche Abrechnungssoftware, z.T. mit kostenlosen Probe-Downloads, hat Softguide.de ins Netz gestellt.
http://www.softguide.de
Mini-Job
Personale Unterstützung über eine geringe Stundenhöhe, kann man auch über einen Mini-Job regeln. Die folgende Seite unterhält einen Mini-Job-Rechner , der sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberseite berechnet. http://www.sozialgesetzbuch.de
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